EPS kann Baulücken in Baden-Württemberg schließen
München, 17. November 2011 – Die Ethylen-Pipeline Süd GmbH (EPS) begrüßt die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim zu den juristischen Auseinandersetzungen mit Pipelinegegnern und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Der Beschluss (AZ 8 S 1281/11) ist unanfechtbar. EPS-Geschäftsführer Dr. Werner Döhler erklärt: „Der VGH hat die für den Weiterbau notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Unabhängig davon bleiben wir mit den Klägern weiterhin im Gespräch.“
Mehrere Antragsteller hatten in einem Eilverfahren gegen das Planfeststellungsverfahren des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Errichtung und den Betrieb der Rohrleitung geklagt. Sie hatten Bedenken gegen die Ethylenleitung auf ihren Grundstücken geltend gemacht. Der VGH stellte, wie bereits in einem früheren Beschluss (AZ 1 S 978/10), klar:
- Die EPS wird entsprechend dem Stand der Technik errichtet und betrieben und gewährleistet einen sicheren und umweltgerechten Transport von Ethylen.
- Die Pipeline erfüllt alle Sicherheitsnormen. Der Planfeststellungsbeschluss genügt den gesetzlichen Anforderungen. Die Forderung nach größeren Sicherheitsabständen ist unbegründet.
- Die Trassenwahl beruht auf schlüssigen und offengelegten Kriterien.
Nach den Worten des EPS-Geschäftsführers soll die Fertigstellung der 370 km langen Pipeline zwischen Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz und Münchsmünster in Bayern jetzt zügig angegangen werden: „In Bayern und Rheinland-Pfalz ist der Bau komplett abgeschlossen. In Baden-Württemberg fehlen nur noch 1,5 km, also 0,4 % der Gesamtlänge. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für Mitte 2012 geplant.“