Baden-Württemberg: EPS baut plangemäß weiter
Ludwigsburg, 23. April 2010 – Von dem am 14. April 2010 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, in einem von einem Landwirt beantragten Eilverfahren keine vorzeitige Besitzeinweisung zuzulassen, sind lediglich die Grundstücke des Klägers betroffen. Der weitere Bau der Ethylen-Pipeline Süd (EPS) wird davon nicht berührt. Deswegen setzt die EPS ihre nach der Winterpause im Februar begonnenen Arbeiten fort und bereitet in weiten Teilen des Landes den Bau der Pipeline plangemäß vor. Von der insgesamt 360 Kilometer langen Rohrleitungsstrecke in den drei Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind rund 200 Kilometer fertig gestellt. Mit dem Bau der restlichen 160 Kilometer in Baden-Württemberg wurde im März begonnen.
Insgesamt besteht zum EPS-Projekt bei den Betroffenen große Zustimmung. Von insgesamt über 12.000 Wegerechtsverträgen behindern nur einige wenige Personen in Baden-Württemberg dieses für die Allgemeinheit wichtige und arbeitsplatzsichernde Infrastrukturprojekt der EPS.
Die Arbeiten werden konsequent weiter geführt.