Stellungnahme EPS zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. April 2010
Ludwigsburg, 21. April 2010 – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 14. April 2010 in einem von einem Landwirt beantragten Eilverfahren beschlossen, beim Bau der Ethylen-Pipeline Süd (EPS) keine vorzeitige Besitzeinweisung zuzulassen. Es ordnete die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen zwei Besitzeinweisungsbeschlüsse des Regierungspräsidiums Stuttgart an. Dieser Beschluss ist vorläufig und noch keine Entscheidung in der Hauptsache.
Die EPS ist überzeugt, dass die Rechtsgrundlage für die geplanten Besitzeinweisungen, das im November 2009 vom Landtag verabschiedete Baden-Württembergische Ethylen-Rohrleitungsgesetz, voll im Einklang mit der Verfassung steht. Deshalb erheben wir gegen den Beschluss Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.
EPS respektiert selbstverständlich den Beschluss des Gerichtes und wird die dadurch entstandene Rechtslage bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im Beschwerdeverfahren exakt einhalten. Die Konsequenzen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts für den weiteren Bauablauf und damit die Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Situation der Produktionsanlagen bei den EPS-Gesellschaftern werden derzeit geprüft.